Kfz Versicherung Sonderkündigungsrecht wahrnehmen
» Erstellt von Emil  » Erstellt am 21|11|2011  » Keine Kommentare

Eine Kfz Versicherung können Sie immer regulär kündigen. In der Regel wird die Kfz Versicherung für ein Jahr abgeschlossen und hat eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Jahresende. Das heißt, eine Kündigung muss bis spätestens 30. November eines Jahres erfolgen. Allerdings gibt es auch Möglichkeiten eine Kfz Versicherung zu kündigen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Dann wird das Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen.

Sonderkündigung einreichen

Alle nötigen Informationen zum Sonderkündigungsrecht bekommen Sie im Internet. Dort finden Sie ebenfalls eine Musterkündigung für die Kfz Versicherung. Diese sollten Sie unbedingt nutzen, um keine Formfehler zu machen. Denn wenn Sie einen Formfehler bei der Kündigung machen, wird Ihre Versicherung sich möglicherweise nicht auf die Kündigung einlassen.

Eine Sonderkündigung ist in mehreren Fällen möglich. Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn Sie einen Fahrzeugwechsel vornehmen. Das heißt, Sie können dann die angebotenen Tarife vergleichen und sich gegebenenfalls für eine andere Versicherung entscheiden. Auch im Falle einer Beitragserhöhung kann das Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen werden. Die Versicherungen sind verpflichtet, den Versicherten einen Monat vor Ablauf des Jahres die Versicherungsprämie mitzuteilen. Danach haben Sie einen Monat Zeit das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet, wenn Sie den Bescheid über die neue Versicherungsprämie am 15. November erhalten, haben Sie bis zum 15. Dezember Zeit mit der Kündigung.

Sonderkündigung nutzen

Theoretisch ist sogar die rückwirkende Kündigung möglich, wenn Sie den Bescheid erst im Januar erhalten. Dann wird die Kündigung rückwirkend zum 31. Dezember ausgesprochen. Auch bei der Änderung der Regionalklasse Ihres Fahrzeuges haben Sie unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht, nutzen Sie in jedem Fall die Informationen zum Sonderkündigungsrecht. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn Sie dies nicht zu vertreten haben. Sie selbst haben es dann zu vertreten, wenn Sie umgezogen sind und Ihr Fahrzeug an einem anderen Ort angemeldet wird. Oftmals wird jedoch ein Fahrzeug auch verschiedenen Gründen, zum Beispiel Unfallhäufigkeit, in eine andere Klasse eingestuft. Dann besteht das Sonderkündigungsrecht. Auch die Änderung der Typklasse bewirkt, dass Sie ein Sonderkündigungsrecht haben. Allerdings nur dann, wenn das Fahrzeug in eine höhere Typklasse eingestuft wird. Zudem besteht das Recht auf Sonderkündigung, wenn Sie einen Schaden am Fahrzeug haben und dieser durch die Versicherung reguliert wird. Dann haben beide Seiten das Recht zu kündigen.

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